25 Februar, 2008

AirTravel Center - Reisehinweis Spanien

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 9:27 am

Spanien:

Stand 22.02.2008

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Nach dem Anschlag am 30. Dezember 2006 auf das Parkhaus des Flughafens Madrid-Barajas hat die Terrororganisation ETA den von ihr im März 2006 erklärten “Waffenstillstand” ab dem 06. Juni 2007 auch formell aufgekündigt. Seitdem hat sie weitere Anschläge und Anschlagsversuche verübt. In ganz Spanien, auch in Tourismusregionen, ist, auch in Zusammenhang mit den bevorstehenden Wahlen am 09. März 2008, mit weiteren terroristischen Aktivitäten der ETA zu rechnen. Das spanische Innenministerium hat daher am 21. Februar 2008 eine Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen an belebten Plätzen und wichtigen Infrastruktureinrichtungen angekündigt.

Vor Anschlägen auf touristische Ziele hat die ETA in der Regel die Sicherheitsbehörden gewarnt. Vor Anschlägen auf Repräsentanten des Staates oder der Sicherheitsbehörden wird hingegen in der Regel auch dann nicht gewarnt, wenn die Gefahr besteht, dass unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Der ETA nahestehende Jugendliche zetteln vor allem im Baskenland immer wieder Straßenkrawalle an, bei denen auch Fahrzeuge Unbeteiligter zu Schaden kommen.

Am 11. März 2004 wurden islamistische Bombenattentate auf Vorortzüge in Madrid verübt, die 191 Menschen das Leben kosteten. Trotz erhöhter Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden kann ein weiterer islamistisch motivierter Anschlag nicht ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.

In der Urlaubszeit kommt es gelegentlich zu Überfällen auf Touristen entlang der spanischen Autobahnen (insbesondere auf der A 7 zwischen der französisch-spanischen Grenzstation La Junquera und Barcelona). Die Betroffenen werden dabei auf vermeintliche Schäden an ihrem Fahrzeug (z.B. Reifenpanne) hingewiesen und es wird „Hilfeleistung” angeboten. Halten Sie deshalb möglichst nur auf belebten Raststätten an. Vergewissern Sie sich, dass im Fall einer Panne der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von “Autopistas” bzw. das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Schließen Sie stets ihr Fahrzeug ab und lassen Sie keine offen sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug liegen.

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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