Polen:
Stand 22.01.2008
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92
Grenzgebiet zu Rußland
Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze” ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.
Kriminalität
Wie in vielen anderen Reiseländern auch sollten wertvoller Schmuck, Uhren, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen möglichst nicht sichtbar getragen werden. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben.
Insbesondere auf den vielbefahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau sowie in Großstädten kann es zu Diebstahl oder Raub von Kfz kommen (Vorsicht vor Diebstahl auf unbewachten Parkplätzen und vor vorgetäuschten Unfällen!). Totalschaden oder Verlust (Diebstahl) des KfZ führt unter Umständen zu abgabenrechtlichen Problemen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder der Abschluss einer speziellen Versicherung (Auslandsschutzbrief) wird daher dringend angeraten.
Straßenverkehr
Sollte der Halter eines Kfz nicht selbst das Auto steuern oder als Passagier im Auto mitfahren, ist unbedingt eine Bescheinigung des Halters in polnischer, englischer oder deutscher Sprache mitzuführen. Der Halter muss darin dem Fahrer des Autos die Erlaubnis erteilen, das Auto zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Für den Fall, dass ein Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Kfz ohne eine solche Bescheinigung angetroffen wird, muss mit sofortigem Entzug des Führerscheines und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.
Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.
Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen.
Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge.
Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.
Vignette
Der Erwerb der fahrzeugbezogenen Gebührenkarten (Vignette) ist bei den polnischen Grenz- und Binnenzollämtern, an bestimmten Tankstellen sowie bei den polnischen Gewerbeorganisationen möglich. Gebührenkarten, die vor dem 01.01.2002 nach den früheren Bestimmungen erworben wurden, gelten bis zu ihrem Ablaufdatum. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gebührenkarte korrekt ausgefüllt ist, da ansonsten bei Kontrollen Geldbußen erhoben werden. Insbesondere bei deutschen und westeuropäischen Bussen werden diese Vignetten häufig bei Verkehrskontrollen genau kontrolliert. Wichtig sind insbesondere : Deutlich lesbare Fahrzeugnummer und exakte Angabe der Geltungsdauer.
LKW- / Omnibusverkehr
Unternehmen des Straßentransports und Spediteure werden seit dem 1.9.2005 inPolen finanziell entlastet. Halter von Nutzfahrzeugen mit einer Nutzlast ab 3,5 t sindvon der Zahlung einer Abgabe auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten derAutobahnen A2 und A4 befreit, wenn sie eine gültige Vignette (entrichteteStraßennutzungsgebühr gemäß Art. 42 des Gesetzes über Straßentransport)besitzen.
Seit der Eröffnung moderner Grenzübergänge wie z.B. Kukuriky/Brest werden alle Lkw auf ihr Lade- bzw. Leergewicht überprüft. Vereinzelt kommt es dabei zu Problemen, da die Wiegeprotokolle, die bei der Einreise nach Polen vorgenommen worden sind, nicht mit denen bei der Ausreise übereinstimmen. Die LKW-Fahrer müssen bei festgestellter Überladung mit hohen Nachzahlungen rechnen.
Für Lkw über 12 t gilt an polnischen Feiertagen – Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai, Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November, 25. und 26. Dezember – von 7..00 bis 22.00 Uhr sowie am Vortag von 18.00 bis 22.00 Uhr Fahrverbot (gilt nicht für humanitäre Hilfstransporte und Busse).
In den Sommermonaten Juni bis September gelten zusätzlich Fahrverbote am Sonntag von 07.00 bis 22.00 Uhr, im Juli und August darüber hinaus auch am Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr und am Samstag von 07.00 bis 14.00 Uhr.
LKW mit einem Gesamtgewicht von 16 t und mehr dürfen im Stadtgebiet von Warschau in der Zeit von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr nur mit einer speziellen Genehmigung fahren (Anordnung der Warschauer Stadtverwaltung).
Für den LKW-Transitverkehr in Warschau sind besondere Einschränkungen in Kraft: Lastwagen über 16 t dürfen nur in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr und nur auf bestimmten Straßenzügen fahren.
Für Dienstleistungen mit im Ausland angemeldeten Bussen in Polen muss Beförderungssteuer (sog. Pauschalsteuer) an der Grenze entrichtet werden, da diese Steuer im Gegensatz zum innerdeutschen Busverkehr nicht bereits im Fahrpreis einbegriffen ist. Die Beförderungssteuer beträgt 20 PLN pro Person und Einfahrt.
Ausführliche Informationen zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, finden Sie auf der Internetseite der Botschaft : www.warschau.diplo.de im Bereich „Rechts- und Konsularinformationen”
Es wird empfohlen, sich vor der Abreise über eventuelle neue Regelungen zu informieren.
Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Warschau oder informieren sich auf der Website der Botschaft unter www.warschau.diplo.de
Humanitäre Hilfstransporte durch und nach Polen können von der Deutschen Botschaft in Warschau beim polnischen Grenzschutz und Zollamt angemeldet werden. Wird dies gewünscht, so müssen der Botschaft mindestens eine Woche vor Abfahrt die folgenden Informationen mitgeteilt werden: Grenzübergang für die Einreise nach Polen
bei Transit: Grenzübergang für die Ausreise aus Polen
Marke und Kennzeichen der Fahrzeuge
Der Leitfaden für Hilfsgutlieferungen nach Osteuropa/GUS, der vom Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. herausgegeben wird, enthält wertvolle Hinweise.
Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt
Share/Save