8 Februar, 2008

AirTravel Center - Reisehinweis Argentinien

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:52 am

Argentinien:

Stand 05.02.2008

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Kriminalität

Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.

An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen.

In Hotels der einfacheren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente, etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden.

Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires in La Boca und in San Telmo sowie an der Bahnstation Retiro geboten.

Taxis sollten nicht auf der Straße angehalten, sondern nach Möglichkeit ein Funk-Taxi (sog. Radio-Taxi) telefonisch bestellt werden, da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. In letzter Zeit sind häufiger Diebstähle und sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer bekannt geworden.

Orginaltext uund Quelle : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Thailand

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:50 am

Thailand:

Stand 14.01.2008

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Für Thailand muss weiterhin von einer erhöhten Gefahr terroristischer Attentate ausgegangen werden. Ziel dieser Attentate dürften in erster Linie Einrichtungen der thailändischen Sicherheitskräfte, allgemein des thailändischen Staates oder belebte Plätze sein. Aber auch beliebte Tourismusziele und Urlaubszentren, die Verkehrsinfrastruktur (z.B. Flughäfen) sowie große Einkaufszentren können davon nicht ausgeschlossen werden, insbesondere weil mehrere Terrorgruppen Anschläge auch gegen touristische Reiseziele angedroht hatten.

Die Parlamentswahl am 23.12.2007 hat noch nicht zur Bildung einer Regierung geführt. Im   Laufe des derzeitigen Regierungsbildungsprozesses können vereinzelt politische Unruhen nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sollten weiterhin Menschenansammlungen gemieden werden.

Seit Anfang 2004 verübten radikale Angehörige der muslimischen Bevölkerungsminderheit in den südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia zahlreiche Anschläge gegen staatliche Einrichtungen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagierten.

Nach einer Anschlagsserie in der Stadt Yala am 14. Juli 2005 erklärte die thailändische Regierung am 20. Juli 2005 den “besonderen Notstand” für die drei südthailändischen Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Am 16.09.2006 kamen bei 6 koordinierten Bombenanschlägen im Zentrum der Stadt Hat Yai (Provinz Songkhla) 4 Menschen ums Leben. Darunter befand sich auch erstmals ein kanadischer Staatsangehöriger.

Reisen über Land

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia, die südlichsten Provinzen Thailands, wird aufgrund der anhaltenden Unruhen dringend abgeraten.

Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.

Kriminalität

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).

Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw.. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen.

Seit längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren.

Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von denen sie angesprochen wurden.

Insbesondere in den Tourismushochburgen Pattaya, Koh Samui und Phuket häufen sich die Fälle, in denen ausländische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schäden finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die örtlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen, eine Ausreisesperre zu verhängen, falls die völlig überhöhten „Schadensersatzsummen“ nicht sofort bezahlt werden. Die Botschaft warnt daher dringend davor, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter hierzu befragt werden.

Zu warnen ist ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit verschwinden.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 845 6224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Nur so besteht die Möglichkeit durch eine entsprechende Intervention der Botschaft ggfls. zu verhindern, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden und überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden, bzw. korrupte Anwälte durch die Polizei “vermittelt” werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird.

Quelle und Orginaltext : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Bulgarien

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:49 am

Bulgarien:

Stand 18.01.2008

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Sofern Bulgarien im Rahmen einer Pauschalreise besucht wird, dürfte das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, nicht wesentlich größer sein als in anderen europäischen Urlaubsregionen.

Generell sollte auf das offene Tragen von Wertsachen und Schmuck verzichtet werden.

Das Auswärtige Amt rät vom Geldumtausch in Wechselstuben ab, da Touristen einerseits aufgrund der häufig nur in bulgarischer Sprache ausgehängten Geschäftsbedingungen und andererseits aufgrund von unlauteren Praktiken in manchen Wechselstuben häufig erheblich weniger Geld erhalten, als sie erwarten. Auch ist es in diesem Zusammenhang in Einzelfällen zu Gewaltanwendungen seitens der Wechselstubenbetreiber gegen sich beschwerende Touristen gekommen. Daher rät das Auswärtige Amt zum Geldtausch in Geschäftsbanken. 1,– EURO entspricht ca. 2,– Lewa..

Kfz-Diebstähle kommen häufig vor. Hochwertige Pkw aus westeuropäischer Produktion und mit ausländischem Zulassungskennzeichen sind bevorzugte Ziele von Diebstählen. In diesem Zusammenhang und wegen der schlechten Straßenverhältnisse wird von Fahrten bei Dunkelheit nachdrücklich abgeraten. Weiterhin wird darauf aufmerksam gemacht, dass bewachte Parkplätze zwar als solche ausgewiesen sind, jedoch bei Diebstahl des Fahrzeuges keine Haftung übernehmen.

Generell sollte auf „wildes” Camping oder Zelten, sowie auf Übernachten am Straßenrand im Auto verzichtet werden.

Bei der Durchreise durch Bulgarien ist bezüglich der Zahlung von Geldstrafen folgendes zu beachten: Nach Auskunft des bulgarischen Innenministeriums sind Verkehrspolizisten verpflichtet, reflektierende Schutzwesten und einen Dienstausweis mit Lichtbild, Name und Einheit zu tragen; Geldstrafen, die wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden, sind grundsätzlich nie direkt an die kontrollierenden Verkehrspolizisten zu zahlen.Sollten Sie dennoch zur Zahlung aufgefordert werden, notieren Sie sich die Kenn-Nr. des Polizisten an der Uniform sowie dessen Namen. Das bulgarische Innenministerium hat auf seiner Homepage eine Möglichkeit zur Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Namibia

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:49 am

Namibia:

Stand 21.01.2008

Kriminalität

Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!

Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist.

Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.

Reisen über Land / Straßenverkehr

Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.

Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Türkei

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:48 am

Türkei:

Stand 24.01.2008

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Am 03. Januar 2008 wurde im Stadtzentrum von Diyarbakir im Südosten der Türkei ein Sprengstoffanschlag verübt, bei dem zahlreiche Menschen getötet und verletzt wurden.

Schon in der Vergangenheit kam es mehrfach zu Sprengstoffanschlägen mit Toten und Verletzten. Betroffen waren u.a. die Städte Ankara, Istanbul, Cesme und Kuşadası. Zu einer Anschlagserie im Sommer 2006 in verschiedenen Touristenzentren hat sich Medienberichten zufolge eine gewalttätige Splittergruppe der terroristischen PKK bekannt. Sie droht mit weiteren Anschlägen.

Im Osten und Südosten der Türkei kommt es weiterhin zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der PKK und türkischen Sicherheitskräften. Bei Reisen in diese Region ist mit Behinderungen aufgrund von Straßenkontrollen und verstärkten Militärbewegungen zu rechnen. Der türkische Generalstab hat fünf Gebiete in den Provinzen Siirt, Şırnak und Hakkari zu zeitweiligen Sicherheitszonen und militärischen Sperrgebieten erklärt, deren Betreten bis voraussichtlich zum 10. März 2008 grundsätzlich verboten ist und die einer strengen Kontrolle unterliegen. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen in den Osten und Südosten des Landes sorgfältig abzuwägen.

Die Sicherheitsvorkehrungen sind im ganzen Land auf hohem Niveau. Reisenden in der Türkei wird auch weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten

Reisen über Land / Straßenverkehr

Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen. Die Strafen für Verkehrsdelikte wurden zu Anfang 2008 drastisch erhöht.

Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.

Kriminalität

Bei einem Überfall auf einen christlichen Verlag in der osttürkischen Stadt Malatya wurden am 18. April 2007 drei Personen, darunter ein Deutscher, ermordet.

Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.

Bei Verlassen des PKWs wird geraten, keine Wertgegenstände und Handtaschen sichtbar im Fahrzeug zurückzulassen.

Vorsicht vor Taschendieben ist besonders in der Großstadt Istanbul angezeigt. Die Zahl von Straßendiebstählen, besonders in belebten Zonen, hat sich in Istanbul in jüngerer Zeit erhöht. Allgemein gilt, dass auf Taschen und Geldbörsen überall da, wo Menschenmengen sind, geachtet werden sollte. Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen zu einem weit überteuerten Getränk in einer Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten zu ziehen.

Bei Zahlung mit Bankkarten ist Vorsicht vor Betrügern geboten, die versuchen, unbemerkt die Bankkarte des Reisenden zu kopieren und den zugehörigen PIN-Code auszuspähen, um dann mit gefälschten Karten an Geldautomaten Geld abzuheben. Reisenden wird daher geraten, bei Zahlung ihre Bankkarte stets im Auge zu behalten und die Geheimnummer nur verdeckt einzugeben. Bei Benutzung von Bank- und Kreditkarten mit PIN-Code in Wechselstuben wird zu Vorsicht geraten.

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Polen

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:47 am

Polen:

Stand 22.01.2008

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für dieses Land besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel. ( 030 ) 21 00 92

Grenzgebiet zu Rußland

Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer, im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad): Die „grüne Grenze” ist an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen.

Kriminalität

Wie in vielen anderen Reiseländern auch sollten wertvoller Schmuck, Uhren, Kameras, Pässe und Brieftaschen/Geldbörsen möglichst nicht sichtbar getragen werden. Gepäck sollte niemals unbeaufsichtigt bleiben.

Insbesondere auf den vielbefahrenen Strecken Görlitz-Breslau (A 4), Frankfurt/Oder-Warschau sowie in Großstädten kann es zu Diebstahl oder Raub von Kfz kommen (Vorsicht vor Diebstahl auf unbewachten Parkplätzen und vor vorgetäuschten Unfällen!). Totalschaden oder Verlust (Diebstahl) des KfZ führt unter Umständen zu abgabenrechtlichen Problemen. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder der Abschluss einer speziellen Versicherung (Auslandsschutzbrief) wird daher dringend angeraten.

Straßenverkehr

Sollte der Halter eines Kfz nicht selbst das Auto steuern oder als Passagier im Auto mitfahren, ist unbedingt eine Bescheinigung des Halters in polnischer, englischer oder deutscher Sprache mitzuführen. Der Halter muss darin dem Fahrer des Autos die Erlaubnis erteilen, das Auto zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Für den Fall, dass ein Fahrer eines nicht in Polen zugelassenen Kfz ohne eine solche Bescheinigung angetroffen wird, muss mit sofortigem Entzug des Führerscheines und einer Geldstrafe gerechnet werden.

Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch  empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert.

Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.

Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen.

Seit 17.04.2007 besteht gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge.

Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Erlaubt ist die Benutzung einer Freisprechanlage.

Vignette

Der Erwerb der fahrzeugbezogenen Gebührenkarten (Vignette) ist bei den polnischen Grenz- und Binnenzollämtern, an bestimmten Tankstellen sowie bei den polnischen Gewerbeorganisationen möglich. Gebührenkarten, die vor dem 01.01.2002 nach den früheren Bestimmungen erworben wurden, gelten bis zu ihrem Ablaufdatum. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Gebührenkarte korrekt ausgefüllt ist, da ansonsten bei Kontrollen Geldbußen erhoben werden. Insbesondere bei deutschen und westeuropäischen Bussen werden diese Vignetten häufig bei Verkehrskontrollen genau kontrolliert. Wichtig sind insbesondere : Deutlich lesbare Fahrzeugnummer und exakte Angabe der Geltungsdauer.

LKW- / Omnibusverkehr

Unternehmen des Straßentransports und Spediteure werden seit dem 1.9.2005 inPolen finanziell entlastet. Halter von Nutzfahrzeugen mit einer Nutzlast ab 3,5 t sindvon der Zahlung einer Abgabe auf den mautpflichtigen Streckenabschnitten derAutobahnen A2 und A4 befreit, wenn sie eine gültige Vignette (entrichteteStraßennutzungsgebühr gemäß Art. 42 des Gesetzes über Straßentransport)besitzen.

Seit der Eröffnung moderner Grenzübergänge wie z.B. Kukuriky/Brest werden alle Lkw auf ihr Lade- bzw. Leergewicht überprüft. Vereinzelt kommt es dabei zu Problemen, da die Wiegeprotokolle, die bei der Einreise nach Polen vorgenommen worden sind, nicht mit denen bei der Ausreise übereinstimmen. Die LKW-Fahrer müssen bei festgestellter Überladung mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Für Lkw über 12 t gilt an polnischen Feiertagen – Neujahr, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, 3. Mai, Pfingstsonntag, Fronleichnam, 15. August, 1. November, 11. November, 25. und 26. Dezember – von 7..00 bis 22.00 Uhr sowie am Vortag von 18.00 bis 22.00 Uhr Fahrverbot (gilt nicht für humanitäre Hilfstransporte und Busse).

In den Sommermonaten Juni bis September gelten zusätzlich Fahrverbote am Sonntag von 07.00 bis 22.00 Uhr, im Juli und August darüber hinaus auch am Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr und am Samstag von 07.00 bis 14.00 Uhr.

LKW mit einem Gesamtgewicht von 16 t und mehr dürfen im Stadtgebiet von Warschau in der Zeit von 07.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr nur mit einer speziellen Genehmigung fahren (Anordnung der Warschauer Stadtverwaltung).

Für den LKW-Transitverkehr in Warschau sind besondere Einschränkungen in Kraft: Lastwagen über 16 t dürfen nur in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr und nur auf bestimmten Straßenzügen fahren.

Für Dienstleistungen mit im Ausland angemeldeten Bussen in Polen muss Beförderungssteuer (sog. Pauschalsteuer) an der Grenze entrichtet werden, da diese Steuer im Gegensatz zum innerdeutschen Busverkehr nicht bereits im Fahrpreis einbegriffen ist. Die Beförderungssteuer beträgt 20 PLN pro Person und Einfahrt.

Ausführliche Informationen zu grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Omnibussen, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, finden Sie auf der Internetseite der Botschaft : www.warschau.diplo.de im Bereich „Rechts- und Konsularinformationen”
Es wird empfohlen, sich vor der Abreise über eventuelle neue Regelungen zu informieren.

Bei zusätzlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Warschau oder informieren sich auf der Website der Botschaft unter www.warschau.diplo.de

Humanitäre Hilfstransporte durch und nach Polen können von der Deutschen Botschaft in Warschau beim polnischen Grenzschutz und Zollamt angemeldet werden. Wird dies gewünscht, so müssen der Botschaft mindestens eine Woche vor Abfahrt die folgenden Informationen mitgeteilt werden:     Grenzübergang für die Einreise nach Polen
      bei Transit: Grenzübergang für die Ausreise aus Polen
      Marke und Kennzeichen der Fahrzeuge

Der Leitfaden für Hilfsgutlieferungen nach Osteuropa/GUS, der vom Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. herausgegeben wird, enthält wertvolle Hinweise.

Orginaltext und Quelle :  Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Kenia

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:46 am

Kenia:

Stand 28.01.2008

Aktueller Hinweis

Von nicht notwendigen Reisen nach Kenia wird bis auf weiteres abgeraten.

Die Unruhen und Ausschreitungen, zu denen es in Kenia nach den Präsidentschaftswahlen vom 27. Dezember 2007 gekommen war, sind in der Fläche abgeflaut. Die Opposition hat erklärt, ihre Strategie des Widerstands gegen das verkündete Wahlergebnis und die Ernennung Präsident Kibakis zum Wahlsieger zu ändern. Geplant waren punktuelle Streikaktionen in Unternehmen, die Mitgliedern der Regierungsparteien PNU und KANU gehören, zu denen es aber bisher nicht kam. Geplante Kundgebungen wurden immer wieder abgesagt. Am 25. und 26. Januar kam es allerdings zu schweren Ausschreitungen in Nakuru (Lake Nakuru National Park), bei denen zahlreiche Menschen ums Leben kamen.

Am 24. Januar 2008 kam es nach Vorgesprächen des ehem. VN-Generalsekretärs Kofi Annan mit Präsident Kibaki und Oppositionsführer Odinga zu einem symbolhaften ersten Gespräch zwischen den beiden Kontrahenten. Nach wie vor gibt es aber noch keine Annäherung der Positionen der gegenüberstehenden Lager, die Konsultationen des Annan-Teams dauern an.

Von den Ausschreitungen betroffen waren hauptsächlich die Innenstadt und die Slumgebiete Nairobis (Kibera, Mathare und Kangemi) sowie u.a. die Städte Eldoret, Kisumu, Kakamega, und Mombasa. Im Falle eines nicht völlig auszuschließenden Wiederaufflackerns von Unruhen könnten diese Städte erneut Schauplätze sein.

Von Reisen in das Rift Valley und die Provinzen Western und Nyanza wird abgeraten; dringend abgeraten wird von Reisen in die Städte Eldoret, Kakamega und insbesondere Kisumu sowie Nakuru.

Weiterhin gilt: bis zu einer allgemeinen und nachhaltigen Beruhigung der Lage sollten politische Kundgebungen, Menschenansammlungen sowie die Nähe der o.a. Slumgebiete unbedingt gemieden werden.

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Uganda

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:44 am

Uganda:

Stand 25.01.2008

Aktuelle Hinweise

Teile von Uganda waren von einer Flutkatastrophe betroffen. In den überfluteten Gebiete im Norden und Nordosten des Landes (Regionen Lango, Teso, Karamoja, Acholi) ist das Wasser abgelaufen und die Hauptstraßen und Brücken wieder befahrbar. Die Cholera-Gefahr ist noch nicht eingedämmt. Es wird weiterhin empfohlen, ausschließlich abgefülltes Wasser zu benutzen. Bei erneuten starken Regenfällen ist mit Verschlechterung der Verkehrssituation zu rechnen.Ebola hämorrhagisches Fieber (EHF): Der Ausbruch im Bundibugyo-Distrikt an der ugandischen Westgrenze zur DRC, zwischen Albert- und Edwardsee gelegen, der im August 2007 begann und im November/Dezember seinen Höhepunkt erreichte, ist abgeklungen. Insgesamt sind 37 von den 149 infizierten Patienten verstorben (Letalität: 25%). Zwar wurde am 22. Januar 2008 einer neuer Verdachtsfall im Arua - Distrikt an der Grenze zur DRC gemeldet, Untersuchungsbefunde aus den Referenzlaboratorien stehen noch aus. Der letzte eindeutig nachgewiesene Krankheitsfall stammt von Ende Dezember 2007. Alle Kontaktpersonen wurden aus der Überwachung entlassen und die Quarantänestation geschlossen, nachdem die erste Frist von 21 Tagen als maximal mögliche Inkubationszeit am 13. Januar abgelaufen war. Doch erst nach einer weiteren Inkubationsperiode von 21 Tagen zu Beginn des Februars beabsichtigt die WHO die Beendigung des Ebola-Ausbruchs offiziell zu erklären. Zum ersten Mal in der Geschichte des EHF liegt ein Infektionsgebiet in einer touristisch erschlossenen Region. Besucher des Rwenzori-Gebirges und der Wildreservate einschließlich des Queen Elizabeth und Kibaale Nationalparks sind nicht gefährdet, sofern sie die für den organisierten Tourismus vorgesehenen Orte einschließlich der dazugehörigen Verkehrsmittel und Unterkünfte nicht verlassen. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes rät allen Reisenden, die weitere Entwicklung anhand aktueller Meldungen in den Medien oder über die Reiseveranstalter zu beachten und zumindest private, nicht-organisierte Reisen in das Infektionsgebiet vorerst noch zu unterlassen. Der Kontakte mit kranken Menschen und ihren Körperflüssigkeiten vor Ort sowie die Berührung von medizinischen Abfällen ist unbedingt zu vermeiden. Auch sollte man den engen Kontakt zu Wildtieren einschließlich Primaten („Streichelzoo”) sowie Buschfleisch („bush meat”) unterlassen. Aktuelle Hinweise zu Ebola in Uganda veröffentlich die Weltgesundheitsorganisation WHO regelmäßig auf folgender Website: www.whouganda.org

4. Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Angesichts möglicher Aktivitäten terroristischer Gruppen wird, wie in anderen Ländern dieser Region, auch in Uganda zu erhöhter Vorsicht geraten.

Kriminalität

Nach Einbruch der Dunkelheit sollte – mit Ausnahme der größeren Straßen im Zentrum Kampalas, die als sicher gelten – auf Spaziergänge verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für die Außenbezirke der Hauptstadt. Nachtfahrten mit dem Kfz sind innerhalb von Kampala sowie auf der Strecke Kampala – Entebbe/Flughafen möglich; aufgrund schlecht beleuchteter Straßen, mangelnder Verkehrssicherheit vieler Fahrzeuge und der Fahrweise von Verkehrsteilnehmern wird aber empfohlen, auf Nachtfahrten möglichst zu verzichten. Auch bei Tagesfahrten in städtischen Bereichen sollten Fenster und Türen regelmäßig von innen verschlossen bleiben, da es in den letzten Monaten verschiedene Diebstähle aus Fahrzeugen bei verkehrsbedingtem Halt im Straßenverkehr (Stau, Kreuzungen) gegeben hat.

Reisen über Land

Im Zentrum Kampalas kann es zu Demonstrationen kommen, die für den Ausländer nicht vorhersehbar sind, da sie in den lokalen Zeitungen und im Radio nicht immer angekündigt werden. Dabei wird Tränengas eingesetzt, und es kann zu Todesfällen kommen. Es wird geraten, sich in solchen Fällen von der Innenstadt im allgemeinen und von den Demonstrationen im besonderen fern zu halten.

Vor Reisen nach Norduganda (Distrikte Gulu, Kitgum, Pader, Lira, Apac) sollte bis auf weiteres die Botschaft in Kampala um Rat gefragt werden. Seit Beginn der Friedensverhandlungen zwischen der ugandischen Regierung mit der “Lord’s Resistance Army” hat sich die Sicherheitslage verbessert. Übergriffe auf Reisende können aber weiter nicht definitiv ausgeschlossen werden.

Die Sicherheitslage in der Region West Nile (Distrikte Nebbi, Arua, Moyo, Yumbe) ist derzeit stabil. Reisen mit dem Kraftfahrzeug sind möglich; es wird jedoch Anreise per Flugzeug (Flugplätze in Arua und Moyo) empfohlen.

Von Reisen in die Karamoja Region im Nordosten an der Grenze zu Kenia (Distrikte Kaabong, Kotido, Moroto, Nakapiripirit) wird derzeit abgeraten, da dort Übergriffe durch kriminelle Elemente sowie eine Gefährdung bei Entwaffnungsaktionen der ugandischen Streitkräfte nicht ausgeschlossen werden können. Ein Besuch des Kidepo Nationalparks ist möglich, sofern die Anreise per Flugzeug erfolgt (wird von den Reiseveranstaltern angeboten).

Von Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo von einschließlich dem südlichen Teil des Albert-See bis zur Grenze zu Ruanda wird aufgrund von bewaffneten Kämpfen auf der kongolesischen Seite abgeraten. Das betrifft insbesondere den Distrikt Bundibugyo und die dort gelegene Semliki Wildlife Reserve sowie den Semliki National Park. Übergriffe von kongolesischen Kämpfern nach Uganda können nicht ausgeschlossen werden. Reisen in die Nationalparks Murchison Falls, Queen Elisabeth und Rwenzori sind aber möglich. Vor Anreise zum Nationalpark Bwindi wird angeraten, sich über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.

Reisen in die übrigen Landesteile Ugandas erfordern weiterhin ein gewisses Maß an Vorsicht.

Aktuelle Information zur Sicherheitslage in touristischen Zielorten können zusätzlich bei der Uganda Wildlife Authority (www.uwa.org.ug und uwa@uwa.or.ug) und beim Uganda Tourism Board (www.visituganda.com und utb@starcom.co.ug) und der Uganda Tourism Association (www.uta.or.ug und ugandatourismassociation@gmail.com) eingeholt werden. Bitte formulieren Sie Ihre Anfragen auf englisch.

Straßenverkehr / Fahrten zum Flughafen Entebbe

Bei Reisen über Land, die in der Regel mit einem Kraftfahrzeug erfolgen, sollte ein zuverlässiges lokales Reiseunternehmen in Anspruch genommen werden. Erhöhte Unfallgefahr besteht aufgrund technischer Mängel an ugandischen Kraftfahrzeugen und überhöhter Geschwindigkeiten. Nächtliche Fahrten außerhalb Kampalas sind im besonderen Maße unfall- und überfallgefährdet und sollten unterlassen werden.

Für Fahrten mit Taxis auf der 45 km lange Straßenverbindung zwischen Kampala und dem internationalen Flughafen Entebbe sollten nur als seriös bekannte Taxi-Unternehmen herangezogen werden (beim Reiseveranstalter oder im Hotel zu erfragen). Bietet das Hotel einen Bustransfer vom und zum Flughafen, sollte dieser genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Flughafen verschärft wurden, so dass die Fluggesellschaften empfehlen, 3 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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AirTravel Center - Reisehinweis Saudi Arabien

Abgelegt unter: Reisehinweise — sl @ 6:38 am

Saudi-Arabien:

Stand: 29.01.2008

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von möglichen terroristischen Anschlägen gegen westliche wie auch gegen staatliche Ziele geprägt. 2003 und 2004 gab es groß angelegte Bombenattentate auf Wohnanlagen, Regierungseinrichtungen und Supermärkte; kleinere Autobomben und gezielte Erschießungen sowie Entführungen mit nachfolgender Tötung von Einzelpersonen. Allerdings sind die saudiarabischen Sicherheitsbehörden seit Sommer 2004 mit aller Härte gegen die Terroristen vorgegangen und haben dabei bemerkenswerte Erfolge erzielt. Immer wieder ist es ihnen – bis in die letzte Zeit – gelungen, den Terroristen zuvorzukommen und bevorstehende Anschläge zu vereiteln. Eine erhebliche Anzahl von Terroristen, darunter wichtige Führungsleute, wurden inzwischen erschossen oder festgenommen. Im Jahr 2005 hat es keinen Anschlag gegeben; im Jahre 2006 konnte der Versuch eines terroristischen Angriffs auf die Ölanlage Abqaiq im Osten des Landes – allerdings nicht ohne Verlust an Menschenleben – vereitelt werden. Nach dem Attentat auf die 4 französischen Staatsangehörigen im Februar 2007 nördlich von Medina hat es keine erfolgreichen Anschläge gegeben.

Dieser letzte Anschlag sowie die immer wieder auftretenden Feuergefechte zwischen den Terroristen und Sicherheitskräften weisen darauf hin, dass die terroristische Gefahr nicht gebannt ist. Saudi-Arabien bleibt ein Ziel von Terroristen. Dabei ist ein zunehmender grenzüberschreitender Austausch festzustellen. Der Anschlag auf Abqaiq zeigt, dass auch Industrieanlagen, insbesondere Ölindustrie, ins Visier der Terroristen geraten sind. Nicht auszuschließen sind ferner Anschläge fanatisierter Einzeltäter. Insgesamt kann jedoch eine deutliche Verbesserung der Sicherheitslage in den vergangenen Monaten festgestellt werden.

Die Botschaft empfiehlt deshalb allen deutschen Staatsangehörigen, weiterhin besondere Vorsicht und Wachsamkeit obwalten zu lassen und sicherzustellen, dass sie sich auf ihre selbst getroffenen Sicherheitsmaßnahmen verlassen können.

Reisen über Land

Es wird darauf hingewiesen, dass das saudische Außenministerium der Botschaft notifiziert hat, alle Reisen eigener Staatsangehöriger innerhalb Saudi-Arabiens anzukündigen.

Allgemeine Verhaltenshinweise sowie besondere Hinweise zum Ramadan

Im Fastenmonat Ramadan sollte Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit strikt vermieden werden.

Allgemein ist besondere Vorsicht an Örtlichkeiten mit größeren Menschenansammlungen, wie etwa Parkplätzen vor Supermärkten, Einkaufszentren, belebten Straßen oder Plätzen, anzuraten. Leicht nachzuvollziehende Gewohnheiten im täglichen Leben sollten vermieden werden, Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen und zu Freizeitaktivitäten möglichst auf unterschiedlichen Strecken und zu unterschiedlichen Zeiten unternommen werden. Die in Saudi-Arabien geltenden gesellschaftlichen Regeln müssen beachtet, insbesondere auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole vermieden werden. Der Verzicht auf Ausgehen zu bestimmten Zeiten (Freitagsgebet) kann das Risiko weiter senken, aber nicht aufheben.

Allen Deutschen, die nach Saudi-Arabien reisen oder sich dort aufhalten, wird dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Riad zu registrieren und dabei ihre Mobiltelefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse anzugeben:

Deutsche Botschaft Riad

P.O. Box 94001,

Riyadh 11693,

Tel: 00966-1-4 88 07 00,

Fax: 00966-1-4 88 06 60

Internetseite: http://www.riad.diplo.de

Orginaltext und Quelle : Auswärtiges Amt

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